Autor gewinnt Prozess nach Beleidigung von Philipp Amthor auf Twitter
Ein deutscher Autor hat einen Rechtsstreit gewonnen, nachdem er wegen eines Tweets aus dem Jahr 2020, in dem er den Politiker Philipp Amthor als „rassistischen Arsch“ bezeichnete, zu einer Strafe verurteilt worden war. Obwohl das Verfahren zu seinen Gunsten ausging, warnt er nun davor, dass vage formulierte Gesetze und Strafbefehle unbeteiligte Bürger unrechtmäßig treffen könnten.
Der Fall begann, als die Behörden den Twitter-Account des Autors überprüften und dabei auf den alten Beitrag stießen, der auf Amthors Äußerungen zu Flüchtlingen folgte, die angeblich Sozialleistungen ausnutzten. Der Streit eskalierte vor vier Jahren, nachdem Amthor, Politiker der CDU, vor Missbrauch des deutschen Sozialsystems durch Geflüchtete gewarnt hatte. Als Reaktion darauf hatte der Autor den beleidigenden Tweet verfasst, der später im Rahmen einer unrelateden Ermittlung gegen seinen Account wieder auftauchte.
Die Staatsanwaltschaft klagte den Autor aufgrund von Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs an – ein Gesetz, das Verfahren im öffentlichen Interesse auch ohne formelle Anzeige ermöglicht. Die Verjährungsfrist für solche Straftaten beträgt fünf Jahre. Obwohl Amthor keine Anzeige erstattet hatte, erhielt der Autor einen Strafbefehl über 90 Tagessätze, eine gängige Praxis in mehr als der Hälfte aller deutschen Strafverfahren, bei denen Angeklagte selten vor einem Richter erscheinen.
Gegen den Autor wurde zudem ein separates Verfahren eingeleitet, weil er die AfD-Politikerin Anna Leisten in einem anderen Tweet als „Nazi“ bezeichnet hatte. Dieses Verfahren wurde später eingestellt. Er argumentiert, dass Paragraf 188 Politiker kaum schütze, sondern stattdessen weiteren Hass schüre, indem er selektive Strafverfolgungen ermöglicht.
Obwohl der Autor mit seiner Berufung erfolgreich war, übt er weiterhin Kritik an Strafbefehlen und bezeichnet sie als mögliche Falle für Bürger, die unter unklar formulierten und auslegungsfähigen Gesetzen geraten.
Der juristische Sieg des Autors beendet zwar den Fall, doch bleiben grundsätzliche Bedenken gegenüber der deutschen Praxis von Strafbefehlen und öffentlichen Klageverfahren bestehen. Da mehr als 50 Prozent aller Strafverfahren auf diese Weise erledigt werden, befürchten Kritiker, dass das System Äußerungen bestraft, ohne dass eine angemessene richterliche Prüfung stattfindet. Der Autor stellt nun infrage, ob solche Gesetze ihren eigentlichen Zweck erfüllen – oder lediglich neue Konflikte schaffen.






