BGH bestätigt vorzeitige Freilassung der Hammerbande-Anführerin Lina E.
Claudio WiekBGH bestätigt vorzeitige Freilassung der Hammerbande-Anführerin Lina E.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die vorzeitige Entlassung von Lina E., der verurteilten Anführerin der militanten Gruppe Hammerbande, bestätigt. Die Entscheidung folgt auf eine abgelehnte Revision der Bundesanwaltschaft und beendet damit einen viel beachteten Prozess, der mit politischer Gewalt in Ostdeutschland verbunden ist.
Das Urteil erging, nachdem Lina E. etwa zwei Drittel ihrer fünfjährigen Haftstrafe verbüßt hatte, einschließlich der Untersuchungshaft. Sie war wegen Gründung und Führung einer kriminellen Vereinigung sowie wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung, Urkundenfälschung, Diebstahls und Nötigung schuldig gesprochen worden. Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt, da Befürchtungen von Ausschreitungen und politischen Unruhen bestanden.
Zwischen 2018 und 2020 verübte die Hammerbande Anschläge auf mutmaßliche Rechtsextremisten und Neonazis. Die Gruppe setzte dabei Waffen wie Hämmer, Metallstangen und Pfefferspray ein und fügte ihren Opfern schwere Verletzungen zu. Lina E. galt als zentrale Figur dieses linksextremen Milieus.
Ihr Schuldspruch wurde am 19. März 2025 rechtskräftig, nachdem der BGH das ursprüngliche Urteil weitgehend bestätigt hatte. Seitdem wird sie von Teilen der politischen Linken als Symbol des „antifaschistischen Widerstands“ stilisiert, während Kritiker den Fall als Beispiel für eine ungleiche Behandlung von linker und rechter Gewalt in Deutschland ansehen.
Mit der Entscheidung des BGH über Lina E.s vorzeitige Entlassung endet ein umstrittenes Kapitel in der juristischen Auseinandersetzung mit politischem Extremismus in Deutschland. Sie wird den Rest ihrer Strafe nun außerhalb des Gefängnisses verbüßen, doch die Debatten über die Tragweite des Falls werden voraussichtlich anhalten.






