10 June 2026, 00:47

Bodo Ramelow scheitert mit Klage gegen Gehaltsdeckel der Linken

Schiedsgericht der Linkspartei lehnt Ramelows Vorschlag zur Gehaltsdeckelung ab

Bodo Ramelow scheitert mit Klage gegen Gehaltsdeckel der Linken

Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags, ist mit seinem Versuch gescheitert, einen umstrittenen Antrag des Parteivorstands der Linken zu blockieren. Der Vorschlag sieht vor, die Gehälter der Abgeordneten der Partei auf das Niveau eines durchschnittlichen Arbeiterlohns zu begrenzen. Ramelow hatte den Vorstoß über interne rechtliche Kanäle der Partei angefochten, erlit jedoch in dieser Woche einen Rückschlag.

Der Streit begann, als der Parteivorstand der Linken einen Antrag einbrachte, der die Einkünfte der Bundestags- und Europaabgeordneten der Partei deckeln soll. Ramelow reagierte darauf mit einem Antrag an die Bundesschiedsgerichtskommission der Partei. Er beantragte eine „einstweilige Verfügung“, um zu verhindern, dass der Antrag auf dem anstehenden Parteitag zur Abstimmung kommt.

Die ehrenamtlichen Richter wiesen seinen Antrag jedoch umgehend zurück. Sie begründeten dies damit, dass Ramelow kein berechtigtes Rechtsschutzbedürfnis habe, da die Gehaltsobergrenze noch nicht formal beschlossen worden sei. Das Gremium deutete zudem an, dass sein Antrag von Anfang an wahrscheinlich unzulässig gewesen sei.

Ramelows Beschwerde stützte sich auf zwei Hauptargumente. Erstens behauptete er, der Vorstoß des Parteivorstands sei verfassungswidrig. Zweitens argumentierte er, der Antrag beeinflusse bereits jetzt interne Parteiwahlen, obwohl die Kandidaten sich noch nicht offiziell zu der Frage positionieren müssten.

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Von der ersten Ablehnung unbeeindruckt, legte Ramelow gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts Berufung ein. Die Richter bestätigten jedoch ihr ursprüngliches Urteil und ebneten damit den Weg für den Antrag des Parteivorstands, der nun auf dem Parteitag behandelt werden kann.

Die Entscheidung der Schiedskommission bedeutet, dass der Parteivorstand der Linken seinen Vorschlag zur Gehaltsbegrenzung nun vorantreiben kann. Der Antrag wird auf dem nächsten Parteitag debattiert und zur Abstimmung gestellt. Ramelows rechtliche Möglichkeiten sind damit erschöpft – die endgültige Entscheidung liegt nun bei den Parteitagsdelegierten.

Quelle