21 March 2026, 20:23

Cathy Hummels' WiesnBummel muss erstmals Oktoberfest-Gebühren zahlen

Ein kleines Gebäude mit rotem Dach und einem Riesenrad davor, umgeben von Festdekorationen und Menschen bei einem Outdoor-Event.

Cathy Hummels' WiesnBummel muss erstmals Oktoberfest-Gebühren zahlen

Zum ersten Mal in ihrer zehnjährigen Geschichte muss Cathy Hummels' WiesnBummel auf dem Münchner Oktoberfest Gebühren an die Stadt München zahlen. Die Veranstaltung, die für ihre prominenten Gäste und Prominenz bekannt ist, unterliegt nun neuen Lizenzbestimmungen. Organisatoren, die die Marke Oktoberfest für Werbezwecke nutzen, müssen künftig für diese Nutzung bezahlen.

Der WiesnBummel, veranstaltet von Influencerin und Unternehmerin Cathy Hummels, hat sich zu einer festen Tradition auf dem Münchner Oktoberfest entwickelt. In den vergangenen zehn Jahren wuchs er zu einer Plattform für Markenkooperationen heran und zog große Unternehmen sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens an. Bisher hatte die Stadt für solche Events keine Gebühren erhoben.

Die Münchner Behörden haben nun ein Lizenzsystem für werbliche Aktivitäten eingeführt, die mit dem Oktoberfest verbunden sind. Damit soll die kommerzielle Nutzung des Festnamens reguliert und sichergestellt werden, dass die Stadt an den Einnahmen beteiligt wird, die solche Veranstaltungen generieren. Hummels' Event, das auch ihre Marke Events by CH stärkt, war das erste, das von der neuen Regelung betroffen war.

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Trotz der Gebühr beschreibt Hummels das Verhältnis zur Stadt als positiv. Sie begrüßt die Zusammenarbeit und zeigt sich optimistisch für die kommenden Ausgaben des WiesnBummels. Die Stadt wiederum deutete an, ähnliche Lizenzvereinbarungen in den nächsten Jahren auf andere Influencer und Partner ausweiten zu wollen.

Die neue Gebühr markiert einen Wandel in der Handhabung kommerzieller Veranstaltungen auf dem Oktoberfest. Zwar bleibt der WiesnBummel ein hochkarätiges Treffen, doch müssen die Organisatoren nun Lizenzkosten einkalkulieren. Der Ansatz der Stadt könnte Schulwirkung für andere Werbeaktivitäten auf dem Fest haben.

Quelle