24 May 2026, 00:34

Drei Personen blockieren Bahnverkehr nach illegalem Betreten der Müngstener Brücke

Leichtsinn auf der Müngstener Brücke hat teure Folgen: Polizei und Stadtverwaltung verhängen Kostenbescheide gegen die Täter

Drei Personen blockieren Bahnverkehr nach illegalem Betreten der Müngstener Brücke

Drei Personen bei unerlaubtem Betreten der Müngstener Brücke erwischt – Bahnverkehr schwer beeinträchtigt

Am Sonntag, dem 8. März, drangen drei Personen unbefugt auf die Müngstener Brücke vor und lösten damit erhebliche Störungen im Schienenverkehr aus. Der Vorfall führte zu einer 41-minütigen Sperrung der Strecke und löste einen Großeinsatz der Rettungskräfte aus. Nun prüfen die Behörden, wie sie die entstandenen Kosten von den Verantwortlichen zurückfordern können.

Augenzeugen berichteten, gegen 12:05 Uhr drei Personen in der Nähe der Brücke gesehen zu haben. Zwei Erwachsene und ein Kind waren in den gesperrten Gleisbereich eingedrungen, woraufhin der Bahnverkehr zwischen 12:09 und 12:50 Uhr komplett eingestellt werden musste. Sofort rückten Bundespolizei, die Polizei Wuppertal sowie Feuerwehren aus Solingen und Remscheid zum Einsatzort aus.

Die beiden Erwachsenen gaben später an, ihre Navigations-App habe sie über die Brücke geführt. Die Bundespolizei betonte jedoch, dass die deutlich sichtbaren Verbotszeichen unter allen Umständen zu beachten seien. Gegen die beiden Erwachsenen wurden daher wegen Hausfriedensbruchs verwaltungsrechtliche Verfahren eingeleitet.

Nun wird das finanzielle Ausmaß des Vorfalls ermittelt. Die Feuerwehr Solingen verzeichnete Kosten in Höhe von etwa 656 Euro für den Einsatz von Fahrzeugen und Personal. Die Stadt Solingen hat bereits einen offiziellen Kostenbescheid nach kommunalem und Landesrecht erlassen. Die Polizei Wuppertal fordert pro Schuldner 118,50 Euro; der Fall befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren. In Remscheid wird noch geprüft, ob und in welcher Höhe Kosten geltend gemacht werden können – ein Zeitplan für eine Entscheidung steht jedoch noch nicht fest. Auch die Bundespolizei verzeichnete Einsatzkosten von 99,60 Euro.

Der Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die Gefahren leichtsinnigen Verhaltens in der Nähe von Bahnanlagen. Neben den unmittelbaren Behinderungen im Schienenverkehr müssen sich die Beteiligten nun auch auf finanzielle Konsequenzen einstellen. Die Behörden bearbeiten weiterhin die Schadensersatzforderungen und unterstreichen damit die Bedeutung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften in gesperrten Bereichen.

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