14 April 2026, 06:26

Ehepaar unter Verdacht: Illegale russische TV-Kanäle per IPTV verbreitet

ZOLL-S: Streaming-Angebot für russische TV-Sender gestoppt - Zollermittlungen finden Verstöße gegen EU-Sanktionen - Beschlagnahmungsbescheide in Höhe von rund 120.000 EUR erlassen

Ehepaar unter Verdacht: Illegale russische TV-Kanäle per IPTV verbreitet

Ein Ehepaar in Deutschland steht unter Ermittlung, weil es mutmaßlich gegen EU-Sanktionen verstoßen haben soll, indem es verbotene russische Fernsehkanäle online angeboten hat. Die Behörden haben ihr Vermögen eingefroren und technische Ausrüstung beschlagnahmt, die mit dem illegalen Streamingdienst in Verbindung steht.

Die Aktion wurde von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe geleitet, unterstützt vom Zollfahndungsamt Stuttgart. Dem Paar wird vorgeworfen, seit Anfang 2022 einen IPTV-Dienst betrieben zu haben, der Zugang zu sanktionierten russischen Sendern wie Rossija 1 und RT (Russia Today) ermöglichte. Den Ermittlern zufolge erzielte der Dienst illegale Gewinne in Höhe von etwa 120.000 Euro.

Aufgrund des Verdachts auf Sanktionenverstöße ordnete das Landgericht Karlsruhe die Kontensperrung an. Bei einer Durchsuchung beschlagnahmten Beamte technische Geräte, Finanzunterlagen sowie 40.000 Euro Bargeld. Auch die Domain des IPTV-Dienstes wurde offline genommen.

Rechtliche Grundlage des Verfahrens sind das deutsche Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sowie die EU-Verordnung Nr. 833/2014. Diese verbieten die Ausstrahlung bestimmter russischer Staatsmedien innerhalb der EU. Bei einer Verurteilung drohen den Beschuldigten mindestens ein Jahr Haft.

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Das Zollfahndungsamt Stuttgart prüft den Fall weiterhin, um das volle Ausmaß der Aktivitäten zu klären. Die Ermittlungen laufen noch, die Behörden sammeln weiterhin Beweismaterial. Bei einer Verurteilung müssen das Ehepaar mit Haftstrafen und dem Verlust aller Vermögenswerte rechnen, die mit dem illegalen Streaminggeschäft zusammenhängen. Der Fall unterstreicht die Bemühungen der deutschen Behörden, Sanktionenverstöße konsequent zu ahnden.

Quelle