Gefangener flieht bei Begleitausgang – und wird nach Unfall in Italien gefasst
Claudio WiekGefangener flieht bei Begleitausgang – und wird nach Unfall in Italien gefasst
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., entkam während eines begleiteten Ausgangs aus der Justizvollzugsanstalt Celle in Peine. Seine kurze Freiheit endete nach einem Verkehrsunfall in Italien, der zu seiner erneuten Festnahme führte. Der Vorfall hat Bedenken hinsichtlich der Gefängnisicherheit und des öffentlichen Vertrauens ausgelöst.
Benjamin F. verbüßte eine lebenslange Freiheitsstrafe, hatte jedoch bereits 38 begleitete Ausgänge genehmigt bekommen, bevor ihm die Flucht gelang. Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können Gefangene, die mindestens zehn Jahre in Haft sind, einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Die Entscheidungen basieren auf Verhaltensgutachten, die das Flucht- oder Rückfallrisiko bewerten.
Während seiner Flucht besuchte er seine Mutter in Vöhrum mit seinem eigenen Motorrad, das in Braunschweig zugelassen war. Seine Freiheit währte jedoch nur kurz, bis es im Ausland zum Unfall kam. Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen kritisierte später die Umstände seiner Flucht.
Der Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die bestehenden Regelungen, die langjährigen Häftlingen Ausgänge ermöglichen. Benjamin F. erfüllte die Voraussetzung von acht Jahren Haft für unbegleitete Aktivitäten oder kurzfristige Entlassungen. Die Behörden werden den Fall nun prüfen und die Konsequenzen für künftige Entscheidungen bewerten.
