Gehwegparkplätze in Freiburg: Gericht bestätigt Parkverbot trotz Anwohnerproteste
Ayten KarzGehwegparkplätze in Freiburg: Gericht bestätigt Parkverbot trotz Anwohnerproteste
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat eine Klage gegen die Abschaffung von etwa 15 Gehwegparkplätzen in der Reichsgrafenstraße abgewiesen. Ein Anwohner hatte die Entscheidung der Stadt angefochten und argumentiert, das Parkverbot berücksichtige die Bedürfnisse von Autofahrern nicht ausreichend. Das Urteil stärkt der Stadt den Rücken in ihrem Vorhaben, Fußgängerinnen und Fußgängern Vorrang vor Parkmöglichkeiten einzuräumen.
Der Kläger, der auf öffentliche Parkplätze in der Nähe seiner Wohnung angewiesen ist, behauptete, die Stadt habe die Interessen von Autofahrern und Fußgängern nicht fair abgewogen. Er wandte sich sowohl gegen das absolute Halteverbot als auch gegen das Verbot des langjährig geduldeten Gehwegparkens. Das Gericht wies beide Einwände zurück.
In seiner Begründung verwies das Gericht auf die Richtlinie gegen illegales Parken von 2020 sowie ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2024. Diese Rechtsgrundlagen bestätigen das Recht der Kommunen, öffentlichen Raum nach eigenem Ermessen umzugestalten. Die Stadtverwaltung betonte zudem, dass Anwohner keinen rechtlichen Anspruch auf Parkplätze in Wohnumfeldnähe hätten.
Der Kläger kündigte an, die Zulassung der Revision zu beantragen. Sollte diese gewährt werden, könnte der Fall vor das Bundesverfassungsgericht gelangen.
Das Urteil unterstreicht die Befugnis der Stadt, Parkflächen zugunsten von Fußgängerbereichen einzuschränken. Das Gehwegparken in der Reichsgrafenstraße bleibt damit verboten, und weitere Änderungen sind nur im Falle eines erfolgreichen Rechtsmittels zu erwarten. Die Entscheidung steht im Einklang mit dem allgemeinen Trend, die Dominanz des Autos in städtischen Räumen zurückzudrängen.






