Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit mit Stefan Gelbhaar teilweise recht
Ayten KarzGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit mit Stefan Gelbhaar teilweise recht
Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Das Urteil erlaubt ihr, bestimmte Vorwürfe aus einer eidesstattlichen Versicherung über Gelbhaars Verhalten zu wiederholen. Der Fall geht auf eine Reihe von #MeToo-Vorwürfen zurück, die in den vergangenen Jahren gegen den Politiker erhoben wurden.
Die Kontroverse begann, als gegen Stefan Gelbhaar, damals noch aktiver Abgeordnete, mehrere #MeToo-Anschuldigungen erhoben wurden. Er wies alle Vorwürfe zurück und bezeichnete sie als falsch und haltlos. Spätere Ermittlungen ergaben, dass viele der Behauptungen nicht belegt werden konnten, woraufhin der Rundfunksender RBB eine offizielle Entschuldigung veröffentlichte.
Gelbhaars politische Karriere litt unter dem Skandal. Er verlor die sichere Nominierung für die Bundestagswahl und schied schließlich Anfang 2025 aus dem Parlament aus. Das Oberlandesgericht Hamburg prüfte den Streitfall und kam zu dem Schluss, dass Teile des Falls auf widersprüchliche Darstellungen der beiden Seiten hinausliefen.
Klara Schedlich hatte die umstrittenen Äußerungen ursprünglich in einer eidesstattlichen Erklärung für den RBB gemacht. Mit dem aktuellen Urteil darf sie diese Aussagen nun wiederholen – ein juristischer Erfolg in dem langwierigen Konflikt.
Das Urteil bringt eine teilweise Klärung in dem seit Langem schwelenden Rechtsstreit. Während Schedlich das Recht behält, ihre Vorwürfe zu erneuern, bleibt Gelbhaars politischer Abgang mit den Folgen der Anschuldigungen verknüpft. Der Fall zeigt, wie komplex die Aufarbeitung strittiger Verhaltensvorwürfe im öffentlichen Leben sein kann.






