Gericht stoppt Linke: AfD-Politiker gewinnen Prozess um angebliche Parkinson-Spott-Vorwürfe
Claudio WiekGericht stoppt Linke: AfD-Politiker gewinnen Prozess um angebliche Parkinson-Spott-Vorwürfe
Ein Gericht in Rostock hat zwei Kreisverbände der Linken verurteilt und ihnen untersagt, Teile einer Pressemitteilung über AfD-Politiker zu wiederholen. Der Streit begann, nachdem der Linke-Abgeordnete Dirk Bruhn AfD-Mitgliedern vorwarf, im April 2025 während einer Landtagssitzung seine Parkinson-Symptome verspottet zu haben.
Dreizehn AfD-Abgeordnete reichten daraufhin Klage ein und erwirkten eine einstweilige Verfügung gegen die in der Erklärung erhobenen Vorwürfe. Das Oberlandesgericht Rostock stellte fest, dass die Linke die Persönlichkeitsrechte der AfD-Politiker rechtswidrig verletzt habe. Zwar räumten die Richter ein, dass Politiker scharfe Kritik ertragen müssten, doch persönliche Beleidigungen gingen ihrer Ansicht nach zu weit. Das Urteil bestätigte teilweise ein früheres Urteil, das die Wiederholung der Formulierung „politische und menschliche Arschlöcher“ bereits verboten hatte.
Das Gericht wies auch den Vorwurf der Linken zurück, die AfD-Abgeordneten hätten Bruhns Symptome nachgeahmt. Die Richter verwiesen auf fehlende Zeugen und unzureichende Beweise und stellten die Glaubwürdigkeit der Anschuldigung infrage. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung und argumentierte, die Linke habe unbegründete Vorwürfe erhoben.
Der AfD-Abgeordnete Thore Stein warf der Linken vor, „mit falschen Behauptungen Dreck zu schlemeudern“. Die einstweilige Verfügung verbietet der Linken nun, die umstrittenen Passagen ihrer Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen. Das Urteil beschränkt die Linke darin, bestimmte Aussagen über die AfD-Politiker zu wiederholen. Gleichzeitig zieht es eine klare Grenze zwischen zulässiger politischer Auseinandersetzung und persönlichen Angriffen. Der Fall folgt auf eine erbitterte Debatte im Landtag, die nun rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.






