24 June 2026, 00:20

Gericht stoppt Spiegel-Berichte über Christian Ulmen und Deepfake-Skandal

Ulmen triumphiert über 'Der Spiegel' vor Gericht

Gericht stoppt Spiegel-Berichte über Christian Ulmen und Deepfake-Skandal

Ein deutsches Gericht hat Der Spiegel untersagt, bestimmte Behauptungen in seiner Berichterstattung über den Schauspieler Christian Ulmen zu wiederholen. Das Hanseatische Oberlandesgericht erließ eine einstweilige Verfügung gegen das Magazin. Im Mittelpunkt des Urteils stehen Vorwürfe im Zusammenhang mit KI-generierten Deepfake-Pornografien, die Ulmen und seine Ex-Frau, die Schauspielerin Collien Fernandes, betreffen sollen.

Das Verfahren begann im April, als Ulmen vor dem Landgericht Hamburg gegen Der Spiegel klagte. Im Mai hatte das erstinstanzliche Gericht dem Magazin noch erlaubt, über die Deepfake-Vorwürfe zu berichten. Das Oberlandesgericht hat nun Teile dieses Urteils gekippt.

Das Gericht sah keine ausreichenden Beweise dafür, dass Ulmen die Deepfake-Inhalte erstellt oder verbreitet hat. Daher darf Der Spiegel nicht länger den Eindruck erwecken, Ulmen sei an deren Produktion oder Verbreitung beteiligt gewesen. Zudem ist es dem Magazin untersagt, Zitate aus einer privaten E-Mail Ulmens an seinen Verteidigungskanzlei zu veröffentlichen, da das Gericht diese dem „höchstpersönlichen Lebensbereich“ zuordnete – einem besonders geschützten Kern der Privatsphäre.

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Allerdings darf das Magazin weiterhin berichten, dass Fernandes Ulmen körperliche Gewalt vorwirft. Dieser Teil der Berichterstattung wird durch das Urteil nicht eingeschränkt.

Der Fall hat eine breitere politische Debatte ausgelöst. Konservative Politiker wie Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) fordern verbindliche Klarnamenpflichten im Internet. Auch SPD-Chefin Bärbel Bas und die ehemalige Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang setzen sich für strengere Regelungen gegen den Missbrauch von KI ein. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte an, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und „digitale sexualisierte Gewalt“ zu verschärfen.

Die einstweilige Verfügung beschränkt Der Spiegel darin, spezifische Vorwürfe gegen Ulmen und den Deepfake-Skandal zu verbreiten. Das Urteil unterstreicht die rechtlichen Grenzen bei der Veröffentlichung privater Kommunikation und unbewiesener Behauptungen. Unterdessen fordern Politiker weiterhin schärfere Maßnahmen, um KI-bedingten Missbrauch zu bekämpfen.

Quelle