Hubigs Reform soll Feminizide künftig immer als Mord bestrafen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat eine Reform des Strafgesetzbuchs vorgeschlagen, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte konsequenter zu verfolgen. Ziel des Vorhabens ist es, Morde an Frauen, die allein wegen ihres Geschlechts verübt werden, künftig stets als Mord – und nicht als Totschlag – zu ahnden.
Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen oder ähnlichen Motiven bereits als Mord gewertet werden. Dennoch enden einige Fälle mit einer Verurteilung wegen Totschlags, der mildere Strafen und eine garantierte Entlassung nach sich zieht. Hubig will diese Lücke schließen, indem sie das Geschlecht explizit als mögliches Mordmerkmal im Gesetz verankert.
Die geplante Neuregelung würde bedeuten, dass die Tötung einer Frau allein wegen ihres Frauseins automatisch als Mord eingestuft wird. Dieser Unterschied ist entscheidend, da nur bei Mord lebenslange Haft möglich ist, während Totschlag diese Option ausschließt.
Die Bundesregierung will damit erreichen, dass geschlechtsspezifische Tötungsdelikte mit der höchsten möglichen Strafe geahndet werden. Hubigs Initiative ist Teil einer breiteren Bewegung, die sich gegen sogenannte „Feminizide“ richtet – Gewalttaten, die gezielt Frauen wegen ihres Geschlechts treffen.
Sollte die Reform verabschiedet werden, würde sie den rechtlichen Schutz von Frauen in Fällen geschlechterbasierter Gewalt stärken. Zudem würde sie sicherstellen, dass solche Taten durchgehend als Mord gewertet werden und nicht das Risiko milderer Urteile nach Totschlagsparagraphen besteht. Bevor die Änderungen in Kraft treten können, müssen sie nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen.






