Kosovare entgeht knapp zehn Tagen Haft wegen Cannabisharz an deutscher Grenze
Jessika FröhlichKosovare entgeht knapp zehn Tagen Haft wegen Cannabisharz an deutscher Grenze
Ein Bürger des Kosovo entging nur knapp einer zehntägigen Haftstrafe, nachdem er am Grenzübergang Kehl-Europabrücke mit Cannabisharz aufgegriffen worden war. Der Vorfall ereignete sich bei einer routinemäßigen Kontrolle der Bundespolizei am Morgen des 19. Februar.
Die Beamten hielten den Mann als Fahrgast in einem Fernbus auf, der nach Deutschland einreiste. Bei der Überprüfung seiner Personalien entdeckten sie eine geringe Menge Cannabisharz in seinem Besitz. Eine weitere Prüfung ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag.
Nach dem deutschen Cannabisgesetz (KCanG), das am 1. April 2024 in Kraft trat, dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm zu Hause mit sich führen sowie drei Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen. Der Grenzübertritt mit Cannabis aus dem Ausland – etwa aus Ländern wie Spanien, Marokko oder Kanada – bleibt jedoch verboten. Verstöße können je nach Schwere mit Bußgeldern, Ermittlungen oder sogar Haftstrafen geahndet werden.
Der Mann wurde wegen des illegalen Einfuhrens des Betäubungsmittels zur Kasse gebeten. Ursprünglich drohte ihm eine zehntägige Haftstrafe, doch er konnte die Strafe durch die Zahlung eines Familienmitglieds abwenden. Während bei geringfügigem Besitz oft Verfahren eingestellt oder Bußgelder verhängt werden, gehen die Gerichte bei Handel und grenzüberschreitendem Transport weiterhin konsequent vor.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Februar 2026 verschärfte die Strafen für drogenbedingte Verkehrsdelikte zusätzlich. Trotz einer Evaluation des KCanG im Jahr 2026 blieben größere gesetzliche Änderungen aus, und die Behörden schließen bestehende Schlupflöcher zügig.
Der Fall unterstreicht die weiterhin strenge Durchsetzung der Gesetze zur Drogeneinfuhr, selbst während Deutschland die Regeln für den privaten Cannabiskonsum lockert. Während geringfügiger Besitz häufig mit Bußgeldern oder Verfahrenseinstellungen geahndet wird, hat der grenzüberschreitende Transport weiterhin schwerwiegende Konsequenzen. Durch die schnelle Begleichung der Strafe konnte der Mann eine Inhaftierung abwenden.






