"Muslim Interaktiv" verboten: Warum der Streit um Islamismus Deutschland spaltet
Ayten Karz"Muslim Interaktiv" verboten: Warum der Streit um Islamismus Deutschland spaltet
Ein Video, das der AfD-Politiker Baumann im Juni 2024 auf Facebook veröffentlichte, lenkte die Aufmerksamkeit auf einen Antrag seiner Partei, den Verein „Muslim Interaktiv“ zu verbieten. Der Vorstoß war Teil einer breiteren politischen Debatte über den Umgang mit dem politischen Islam in Deutschland. Die Diskussionen gewannen an Brisanz, nachdem die Behörde die Gruppe später als extremistisch einstuft.
Im Mai 2024 hatte die AfD einen entsprechenden Antrag im Bundestag eingebracht, der ein Verbot von „Muslim Interaktiv“ forderte. Am 13. Juni 2024 lehnte das Parlament den Vorstoß ab – gegen die Stimmen von CDU, SPD, FDP, Grünen und der Linken. Der CDU-Abgeordnete Christoph de Vries argumentierte, der AfD-Antrag sei überflüssig, da seine Partei bereits eigene Pläne zur Bekämpfung des politischen Islamismus verfolge.
Bereits im April 2024 hatte die Hamburger CDU einen Landesantrag zum Verbot desselben Vereins vorgelegt, der jedoch von SPD und Grünen blockiert wurde. Bis Juni 2024 hatte der Hamburger Verfassungsschutz „Muslim Interaktiv“ bereits als „gesichert extremistisch“ eingestuft. Der BSW-Politiker Ali Al-Dailami kritisierte den AfD-Antrag und warf der Partei vor, sie setze Islam pauschal mit Islamismus gleich, ohne klare Unterscheidungen zu treffen.
Ein separater CDU-Bundestagsantrag, der ein Verbot von Vereinen mit Bezügen zum politischen Islam vorsah, scheiterte ebenfalls im Juni 2024. Die Ampelkoalition und andere Fraktionen lehnten ihn aus rechtlichen Gründen ab. Trotz dieser politischen Rückschläge verbot das Bundesinnenministerium „Muslim Interaktiv“ schließlich im November 2025 – mit der Begründung, der Verein stehe der verfassungsmäßigen Ordnung Deutschlands entgegen und propagiere den Islam als einziges Gesellschaftsmodell.
Das Verbot von „Muslim Interaktiv“ erfolgte nach langer politischer und juristischer Prüfung. Die Organisation wurde als unvereinbar mit den Werten des Grundgesetzes eingestuft. Die Entscheidung folgte auf ihre Einstufung als extremistisch sowie auf wiederholte Versuche verschiedener Parteien, ihre Aktivitäten einzudämmen.
