17 June 2026, 19:24

Neue Pflicht: Ab 19. Juni brauchen Webshops einen Stornierungsbutton

Anfang des Widerrufsrechts-Buttons: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue Pflicht: Ab 19. Juni brauchen Webshops einen Stornierungsbutton

Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen in Deutschland einen gut sichtbar und deutlich beschrifteten „Stornierungsbutton“ auf ihren Webseiten einbinden – eine Neuregelung, die das Widerrufen digitaler Verträge deutlich vereinfachen soll. Die Pflicht gilt für alle Verträge, die dem deutschen Recht unterliegen.

Der Button muss mindestens so leicht zugänglich sein wie der ursprüngliche Vertragsabschluss. Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde.

Auch der Widerrufsprozess selbst darf nicht komplizierter sein als der Vertragsabschluss. Unternehmen dürfen dabei nur minimale Angaben verlangen – etwa den Namen des Verbrauchers, die Bestellnummer und die E-Mail-Adresse. Nach einem digitalen Widerruf muss der Kunde umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format, beispielsweise per E-Mail, erhalten.

Der neue Button ändert nichts an der bestehenden Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Vertragsunterzeichnung oder Warenerhalt. Fehlt der Button jedoch, kann sich die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern. Damit die Regelung auch in anderen EU-Ländern greift, muss sie zunächst in nationales Recht überführt werden.

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Der Stornierungsbutton soll digitale Widerrufe kundenfreundlicher und transparenter gestalten. Unternehmen, die die Vorgabe nicht einhalten, riskieren verlängerte Widerrufsfristen. Die Neuerung ist Teil eines größeren Vorhabens, um Verbraucherschutzstandards besser an die digitale Vertragspraxis anzupassen.

Quelle