Niedersachsen vereinheitlicht Arzneimittelversorgung für Praxen ab Juli 2024
Ayten KarzNiedersachsen vereinheitlicht Arzneimittelversorgung für Praxen ab Juli 2024
Neues einheitliches Abkommen für Praxisbedarf in Niedersachsen unterzeichnet
In Niedersachsen ist ein neues, einheitliches Abkommen für die Belieferung von Praxen mit Arzneimitteln geschlossen worden. Die Vereinbarung zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und den Krankenkassen ersetzt veraltete Regelungen und tritt am 1. Juli in Kraft.
Die bisherigen Bestimmungen wären eigentlich erst zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen, doch beide Seiten sahen sich zu langen Verhandlungen gezwungen. Das Ergebnis ist ein standardisierter Rahmen für Apotheken, die Vertragsärzte mit Medikamenten versorgen – anstelle des bisherigen Flickwerks aus Einzelregelungen.
Um Versorgungsengpässe zu vermeiden, wurde eine Friedenspflicht bis zum 30. Juni verlängert. Dadurch bleibt die kontinuierliche Bereitstellung essenzieller Arzneimittel, Impfstoffe und Verbandsmaterialien für Behandlungen oder Notfälle gesichert. Zudem führt das neue Abkommen einheitliche Prioritätsregeln für die Abgabe von Fertigarzneimitteln an den Praxisbedarf ein.
Für Apotheken, die Impfstoffe an Vertragsärzte liefern, sieht die Vereinbarung zunächst eine Vergütung von 80 Cent pro Dosis vor. Sobald vorab definierte Ziele erreicht sind, steigt die Zahlung auf einen Euro. Das Abkommen zielt darauf ab, die Effizienz zu steigern, Kosten zu senken und gleichzeitig eine hochwertige Versorgung mit medizinischen Produkten zu gewährleisten.
Das neue System modernisiert die Belieferung von Praxen mit Arzneimitteln in ganz Niedersachsen. Es schafft Planungssicherheit durch klare Regeln und Vergütungsstrukturen. Der Vertrag tritt offiziell am 1. Juli in Kraft und stellt sicher, dass es keine Versorgungslücke gibt.






