Rentenreform 2024: Höheres Eintrittsalter und kapitalgedeckte Vorsorge geplant
Jessika FröhlichRentenreform 2024: Höheres Eintrittsalter und kapitalgedeckte Vorsorge geplant
Die schwarz-rote Bundesregierung hat Pläne zur Reform des Rentensystems angekündigt. Bundeskanzler Friedrich Merz bestätigte die Übernahme der Vorschläge der Rentenkommission. Zu den Änderungen gehören eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit sowie die Einführung einer kapitalgedeckten Rente.
Die Rentenkommission empfiehlt, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils bis zu ein Prozent des Bruttolohns in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge einzahlen. Damit verlagert sich ein Teil der Rentenlast vom umlagefinanzierten System hin zu privaten Kapitalanlagen. Das Umlageverfahren hat jedoch historisch stabile und krisensichere Renditen von über drei Prozent pro Jahr erwirtschaftet und gilt weiterhin als verlässlich.
Zudem soll das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt werden, was die Auszahlungen effektiv verringert, indem die Beitragsjahre verlängert werden. Um Altersarmut entgegenzuwirken, wird eine Mindestrente eingeführt.
Kritiker monieren, dass die Reform einkommensschwache Gruppen unverhältnismäßig belastet. Sie weisen darauf hin, dass kapitalgedeckte Renten nicht zwangsläufig die Renditen des Umlageverfahrens erreichen. Marktcrashs und Gebühren der Finanzdienstleister erhöhen das Risiko zusätzlich. Die Behauptung, jüngere Arbeitnehmer profitierten nicht vom Umlagesystem, wurde als falsch zurückgewiesen.
Die geplanten Reformen werden die Finanzierung und Verteilung der Renten grundlegend verändern. Während das Umlageverfahren Stabilität bietet, bergen kapitalgedeckte Modelle Risiken. Die Änderungen zielen zwar auf die Bekämpfung von Altersarmut ab, könnten aber die Ungleichheit zwischen den Einkommensgruppen verstärken.
