Schicksalsurteil für A39-Ausbau: Gericht entscheidet über umstrittene Autobahntrasse
Claudio WiekSchicksalsurteil für A39-Ausbau: Gericht entscheidet über umstrittene Autobahntrasse
Ein für nächsten Dienstag erwartetes Gerichtsurteil könnte über die Zukunft des Ausbaus der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Gifhorn entscheiden. Das Projekt sieht sich seit Langem mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert, da Umweltverbände die Genehmigung anfechten. Bis zur Entscheidung ruhen die Bauarbeiten in diesen Abschnitten weiterhin.
Der Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg liegt bereits seit Jahren auf Eis. 2019 reichte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für das südliche Teilstück ein. Das Gericht gab dem BUND zunächst recht, woraufhin im Dezember 2020 eine überarbeitete Entscheidung und zusätzliche Verfahren eingeleitet wurden.
Für den 23. Juni ist eine mündliche Verhandlung zu der BUND-Klage angesetzt; mit einem Urteil könnte bereits am Dienstag gerechnet werden. Ein weiteres, 2024 vom BUND eingereichtes Klagverfahren läuft noch, wobei ebenfalls in der kommenden Woche eine Entscheidung möglich ist. Die Autobahn GmbH führt den Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt derzeit als nicht vollziehbar.
Nach Fertigstellung soll die A39 Lüneburg, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter verbinden, bevor sie in die A7 mündet. Zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der geplanten Anschlussstelle Ehra ist zudem der Bau eines neuen Rasthofs namens Tappenbecker Moor vorgesehen.
Das anstehende Urteil wird darüber entscheiden, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn wiederaufgenommen werden können. Die Entscheidung wird sich maßgeblich auf den Zeitplan für die Fertigstellung der A39 und den geplanten Rasthof auswirken. Mit einem Beschluss wird bereits in der kommenden Woche gerechnet.
