Stuttgarter Gericht blockiert Einbürgerung wegen angeblicher Linksextrem-Verbindungen
Jessika FröhlichStuttgarter Gericht blockiert Einbürgerung wegen angeblicher Linksextrem-Verbindungen
Ein Stuttgarter Gericht hat dem iranischen Staatsbürger Danial Bamdadi die Einbürgerung verweigert – mit der Begründung, er stehe in Verbindung mit linksextremistischen Kreisen. Das Urteil erging trotz seiner aktuellen Tätigkeit in einer prodemokratischen Organisation und seiner Argumentation, sein Engagement falle unter die verfassungsmäßigen Rechte.
Bamdadi kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen, und wirft dem Gericht vor, die Ablehnung sei Teil einer breiten Einschränkung demokratischer Teilhabe angesichts der politischen Rechtsentwicklung in Deutschland.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte am 11. Juli die Ablehnung von Bamdadis Einbürgerungsantrag. Die Behörden begründeten dies damit, dass er sich nicht glaubhaft von gewaltbereiten extremistischen Verbindungen distanziert habe. Zwar ist sein Engagement beim Verein zur Bewahrung der Demokratie legal, doch verwies das Gericht auf frühere Vorfälle: einen Übergriff auf einen AfD-Stadtrat 2017 sowie seine Teilnahme an einer Kundgebung 2021 zur Unterstützung verurteilter Linksextremisten.
Kritik an dem Urteil ließ nicht lange auf sich warten. Die Gewerkschaft IG Metall warf dem Gericht "Schuld durch Assoziation" vor und hinterfragte die Verwendung von Berichten des Verfassungsschutzes. Auch linke Gruppen wie die Gewerkschaft Verdi und die marxistisch-leninistische Zeitschrift Rote Fahne stellten sich hinter Bamdadi. Eine Petition zu seiner Unterstützung sammelte über 17.000 Unterschriften, und die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin schloss sich seinem Anwaltsteam an.
Der Fall spielt sich vor dem Hintergrund veränderter Einbürgerungstrends ab. 2024 erhielt mit 291.955 Menschen so viele Personen die deutsche Staatsbürgerschaft wie nie zuvor – ein deutlicher Anstieg gegenüber den etwa 100.000 jährlichen Einbürgerungen vor 2015. Reformen im Jahr 2024 erleichterten die Regeln für doppelte Staatsbürgerschaften und Wohnsitzauflagen, was den Anstieg begünstigte. Gleichzeitig stiegen jedoch auch die Ablehnungen: Allein 2025 wurden 10.616 Anträge abgelehnt. Der Anstieg der Einbürgerungen folgt auf die hohe Zuwanderung während der Flüchtlingskrise 2015–2016, Arbeitskräftemangel und die anhaltende Debatte über Integration, während die rechtspopulistische AfD an Einfluss gewinnt.
Bamdadis Berufung wird zeigen, wie Deutschland Sicherheitsbedenken und demokratische Freiheiten in Einbürgerungsverfahren gegeneinander abwägt. Der Fall verdeutlicht zudem die Spannungen zwischen linksgerichteten Aktivisten und Behörden darüber, was als legitimes politisches Engagement gilt.
Angesichts historisch hoher Einbürgerungszahlen, aber auch steigender Ablehnungen könnte das Urteil Präzedenzcharakter für künftige Anträge mit Bezug zu politischem Aktivismus haben.
Courtroom Exchange Highlights Legal Challenge in Citizenship Case
Das Verwaltungsgericht Stuttgart (Az: 4 K 797/24), unter Vorsitz von Richter Christoph Wahlicht, bestätigte die Ablehnung des Einbürgerungsantrags von Danial Bamdadi. Im Verlauf der Verhandlung:
- Fragte Richter Wahlicht Bamdadi nach dessen 2021er Rede und ob "alle Mittel" gewaltsame Unterstützung implizierte.
- Verteidigend betonte Bamdadi seine Position und übergab dem Gericht eine 15-seitige Manuskript.