07 April 2026, 04:23

Tschechin mit verbotener Waffe und 30.000 Euro Bargeld an deutscher Grenze gestoppt

Schwarze und weiße Zeichnung einer Fabrik mit rauchenden Schornsteinen, umgeben von Gebäuden, Grünflächen und einem Zaun, mit dem Text "New York State Penitentiary" unten.

Tschechin mit verbotener Waffe und 30.000 Euro Bargeld an deutscher Grenze gestoppt

Eine 41-jährige Tschechin wurde von Zollbeamten an der deutschen Grenze angehalten, nachdem diese eine verbotene Waffe und eine hohe Summe nicht deklarierten Bargelds bei ihr entdeckt hatten. Der Vorfall ereignete sich während einer Routinekontrolle durch das Hauptzollamt Singen und führte zu weiteren rechtlichen Schritten gegen die Frau.

Die Frau fuhr einen Mercedes, als die Beamten einen Stahlstab in ihrem Besitz fanden. Nach deutschem Recht gelten solche Stäbe als Schlagwaffen und sind strengstens verboten. Neben der Waffe stießen die Behörden zudem auf etwa fünf Gramm Marihuana, das im Kofferraum des Autos versteckt war.

Bei der Durchsuchung entdeckten die Beamten in ihrer Handtasche über 30.000 Schweizer Franken – umgerechnet mehr als 30.000 Euro. Nach deutschen Vorschriften müssen Reisende Bargeldbeträge über 10.000 Euro bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern angeben. Die Frau hatte dies unterlassen und damit den erlaubten Betrag um mehr als das Dreifache überschritten.

In der Folge musste sie mit sofortigen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Behörden beschlagnahmten sowohl den Stahlstab als auch das Cannabis und leiteten ein Strafverfahren gegen sie ein. Die Waffenrechtsverletzung wurde der Staatsanwaltschaft gemeldet, während der Verstoß gegen die Meldepflicht für Bargeld an die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet wurde. Nach Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 8.250 Euro durfte sie ihre Reise in den Schwarzwald fortsetzen.

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Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung der deutschen Zoll- und Waffenbestimmungen. Zwar ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für Erwachsene ab 18 Jahren erlaubt, der grenzüberschreitende Transport bleibt jedoch illegal. Der Frau drohen nun mögliche Anklagen wegen des nicht deklarierten Bargelds sowie der verbotenen Waffe.

Quelle