17 June 2026, 19:45

Uwe Bolls Citizen Vigilante in Deutschland verboten – Zensur oder Jugendschutz?

Vor der Veröffentlichung verboten: Deutschland lehnt Krimi-Film über Migranten ab

Uwe Bolls Citizen Vigilante in Deutschland verboten – Zensur oder Jugendschutz?

Uwe Bolls neuer Film Citizen Vigilante in Deutschland verboten

Der jüngste Film von Uwe Boll, Citizen Vigilante, darf in Deutschland nicht veröffentlicht werden. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) verweigerte eine Altersfreigabe, was einem de facto Verbot der Verbreitung gleichkommt. Boll kritisierte die Entscheidung scharf und bezeichnete sie als Versuch, die Debatte über migrationsbedingte Kriminalität zum Schweigen zu bringen.

Im Mittelpunkt des Films steht Armie Hammer als Selbstjustiz üben­der Vigilant, der durch seine Jagd auf Kriminelle in sozialen Medien bekannt wird. Inspiriert von realen Kriminalfällen in Deutschland thematisiert der Streifen Sicherheitsfragen in Europa. Die Ablehnung der FSK wird allgemein auf die Darstellung von Migranten als Täter schwerer Straftaten zurückgeführt.

Boll wirft der Behörde vor, den Jugendschutz als Vorwand zu nutzen, um die inhaltliche Aussage des Films zu unterdrücken. Er verweist darauf, dass die Gewaltdarstellungen in Citizen Vigilante nicht extremer seien als in etablierten Actionreihen wie John Wick oder The Equalizer, die in Deutschland ohne Einschränkungen gezeigt wurden. Seiner Ansicht nach spiegle die Darstellung von Gruppenvergewaltigern als junge Migranten reale Kriminalstatistiken wider, in denen Ausländer bei Gewaltverbrechen wie Mord, Vergewaltigung und Messerattacken überproportional vertreten seien.

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Der Regisseur sieht in der Entscheidung zudem ein systematisches Problem deutscher Institutionen, die seiner Meinung nach gezielt Standpunkte ausgrenzen, die der vorherrschenden politischen Haltung zur Migration widersprechen.

Durch das FSK-Urteil ist eine Aufführung in deutschen Kinos oder der Verkauf auf physischen Datenträgern unmöglich. Bolls Kritik entfacht eine Debatte über künstlerische Freiheit und die Darstellung gesellschaftlich brisanter Themen. Das Verbot bleibt bestehen, sofern der Regisseur nicht rechtlich dagegen vorgeht oder den Film überarbeitet.

Quelle