11 March 2026, 12:22

Wahlbetrug in Düdingen: Verdacht auf unzulässige Stimmensammlung erschüttert Kommunalpolitik

Ein grünes Blatt mit der Aufschrift "Elections municipales" vor einem weißen Hintergrund.

Wahlbetrug in Düdingen: Verdacht auf unzulässige Stimmensammlung erschüttert Kommunalpolitik

Behörden in Düdingen in der Schweiz untersuchen Vorwürfe der unzulässigen Stimmensammlung bei den Kommunalwahlen im Februar. Der Verdacht kam auf, nachdem Wahlhelfer Dutzende Stimmzettel mit nahezu identischer Handschrift entdeckt hatten. Der Fall wurde inzwischen an die Staatsanwaltschaft Freiburg weitergeleitet, die nun weitere Ermittlungen aufnimmt.

Die Unregelmäßigkeiten wurden erstmals am vergangenen Sonntag bemerkt, als die Stimmen für den Generalrat – das 50 Sitze zählende lokale Parlament Düdingens – ausgezählt wurden. Wahlmitarbeiter fielen mehrere Dutzend Stimmzettel mit auffällig ähnlicher Handschrift auf, was den Verdacht auf Stimmensammlung weckte. Diese Praxis ist nach Artikel 282bis des Schweizer Strafgesetzbuchs verboten.

Das Wahlbüro informierte umgehend die Bezirksverwaltung der Region Sense. Nun wird geprüft, ob die mutmaßlichen Manipulationen das Wahlergebnis beeinflusst haben könnten. Bei der Abstimmung am 18. Februar sicherte sich die CVP (Christlichdemokratische Volkspartei) 14 Sitze und wurde damit stärkste Kraft, gefolgt von der FDP mit 9 und der SVP mit 7 Sitzen.

Mittlerweile wurde der Fall an die Staatsanwaltschaft Freiburg überwiesen. Die Ermittler müssen klären, ob gegen Gesetze verstoßen wurde und ob das Ergebnis der Generalratswahl verfälscht wurde.

Stimmensammlung bleibt in der Schweiz eine Straftat und kann mit rechtlichen Konsequenzen geahndet werden. Die Untersuchungen sollen aufdecken, ob die verdächtigen Unregelmäßigkeiten die Sitzverteilung im Düdinger Parlament beeinflusst haben. Eine endgültige Entscheidung wird erwartet, sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind.

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