26 March 2026, 16:26

Zoll beschlagnahmt Luxusgüter für 24.000 Euro – Mann steht unter Steuerhinterziehungsverdacht

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Zoll beschlagnahmt Luxusgüter für 24.000 Euro – Mann steht unter Steuerhinterziehungsverdacht

43-Jähriger aus dem Raum Stuttgart wegen Steuerhinterziehungsverdachts ermittelt – Zoll beschlagnahmt Luxusgüter im Wert von über 24.000 Euro

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Ein 43-jähriger Mann aus der Region Stuttgart sieht sich einem Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung gegenüber, nachdem Zollbeamte Luxuswaren im Wert von mehr als 24.000 Euro beschlagnahmt hatten. Der Vorfall ereignete sich an einem Grenzübergang, wo der Reisende Waren mitführte, die den zollfreien Freibetrag bei Weitem überschritten – ohne sie zu deklarieren.

Der Fall wurde mittlerweile an die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Hauptzollamts Karlsruhe zur weiteren Bearbeitung übergeben.

Zollbeamte des Hauptzollamts Singen hatten den Mann nach seiner Einreise aus der Schweiz nach Deutschland kontrolliert. Bei der Überprüfung entdeckten sie undeklarierte Luxusgüter, darunter Kleidung und eine Uhr. Der Gesamtwert der beschlagnahmten Waren belief sich auf über 24.000 Euro – mehr als das 80-Fache des zollfreien Freibetrags von 300 Euro, der für Reisende ab 17 Jahren gilt.

Der Mann räumte ein, zollpflichtige Waren mitzuführen, behauptete jedoch, am vorherigen Grenzübergang keine Zollbeamten gesehen zu haben. In der Folge musste er Einfuhrabgaben in Höhe von etwa 4.600 Euro nachzahlen. Mittlerweile hat der Vorfall ein formelles Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung ausgelöst.

Nach den Regeln der EU dürfen Reisende aus Nicht-EU-Ländern, darunter auch die Schweiz, Waren im Wert von bis zu 300 Euro zollfrei einführen. Bei Luxusgütern wie Kleidung oder Uhren fallen in der Regel Einfuhrsteuern zwischen 12 und 17 Prozent des Warenwerts an, abhängig von der Produktkategorie.

Dem Mann drohen nun mögliche Sanktionen, während die Ermittlungen andauern. Die Zollbehörden betonen erneut die Bedeutung der Deklaration von Waren, die den zollfreien Freibetrag überschreiten. Eine unterbliebene Meldung kann zu erheblichen Geldstrafen und rechtlichen Konsequenzen führen.

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