04 April 2026, 22:23

Baden-Württemberg plant Pestizid-Reduktion bis 2030 – doch Bienenretter bleiben skeptisch

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Baden-Württemberg plant Pestizid-Reduktion bis 2030 – doch Bienenretter bleiben skeptisch

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat als Reaktion auf die Bürgerinitiative "Rettet die Bienen" ein neues politisches Rahmenwerk vorgelegt. Der Plan sieht vor, den Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden bis 2030 um 40 bis 50 Prozent zu reduzieren – bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Interessen der Landwirte und des Schutzes der biologischen Vielfalt.

Der Entwurf muss nun von den Organisatoren und Unterstützern der Initiative geprüft werden, die frühere Fassungen als unzureichend kritisiert hatten. Das Positionspapier greift zentrale Forderungen der ProBiene-Kampagne auf, die sich für strengere Pestizidgrenzen eingesetzt hatte. Zwar entspricht das Regierungsziel weitgehend den langfristigen Zielen der Initiative, doch die geforderte 25-prozentige Reduktion bis 2025 bleibt darin unberücksichtigt.

Um den Übergang zu erleichtern, erhalten Betriebe vereinfachte Förderungen und mögliche Ausnahmeregelungen. Ein vollständiges Verbot synthetischer Pestizide soll nur in besonders schützenswerten Gebieten wie Naturschutzgebieten gelten. Der Rahmen betont zudem den Erhalt familiengeführter Höfe und die Sicherung der regionalen Lebensmittelproduktion.

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Bevor der Plan finalisiert wird, strebt die Regierung eine breite Einigung zwischen Landwirten, Umweltschutzverbänden und der Öffentlichkeit an. Die nächsten Schritte hängen nun von den Initiatoren ab, die entscheiden müssen, ob sie den Kompromiss akzeptieren oder weitere Nachbesserungen fordern.

Noch in diesem Jahr hatte ProBiene frühere Entwürfe abgelehnt, da diese aus ihrer Sicht nicht weit genug gingen, um Wild- und Honigbienen zu schützen. Die Gruppe hatte auf schnellere Maßnahmen gedrängt – darunter eine 50-prozentige Pestizidreduktion bis 2030 sowie Zwischenziele bis 2025. Der Regierungsplan setzt einen Zeitrahmen für die Pestizidverringerung fest und bietet betroffenen Betrieben Flexibilität. Bei einer Annahme würden die Maßnahmen einen wichtigen Schritt darstellen, um landwirtschaftliche Bedürfnisse mit den Zielen des Artenschutzes in Einklang zu bringen.

Die Initiatoren werden nun bewerten, ob der Vorschlag ihren Forderungen gerecht wird oder ob weitere Verhandlungen notwendig sind.

Quelle