Luxemburg-Fahrer zahlt 124.000 Euro Strafe für unangemeldeten Ferrari in Konstanz
Gönül Jacobi JäckelLuxemburg-Fahrer zahlt 124.000 Euro Strafe für unangemeldeten Ferrari in Konstanz
Ein 60-jähriger Mann aus Luxemburg ist mit einer Strafe von knapp 124.000 Euro belegt worden, weil er einen nicht angemeldeten schwarzen Ferrari nach Deutschland gebracht hatte. Das Luxusfahrzeug, das auf etwa 207.000 Euro geschätzt wird, wurde Anfang September bei einer routinemäßigen Zollkontrolle in Konstanz angehalten. Die Behörden bestätigten, dass das Fahrzeug nicht für eine zollfreie Einfuhr in Frage kam.
Der Vorfall ereignete sich am Zollamt Konstanz – Paradiesertor. Die Beamten stellten fest, dass der Ferrari zwar in der Schweiz zugelassen war, die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung jedoch nicht erfüllte. Der Fahrer musste die Einfuhrabgaben sofort begleichen und eine Sicherheitsleistung hinterlegen, bevor er seine Fahrt fortsetzen durfte.
Zwischen Januar und Juni 2025 identifizierte das Hauptzollamt Singen 26 Fahrzeuge mit Nicht-EU-Kennzeichen. In diesen Fällen beliefen sich die nachträglich erhobenen Einfuhrabgaben auf insgesamt rund 71.500 Euro. Bei weiteren 38 Fahrzeugen in diesem Zeitraum konnte der Nachweis über die Entrichtung der Abgaben nicht erbracht werden, was zu ausstehenden Forderungen von über 165.000 Euro führte.
Gegen den Luxemburger wurde ein steuerstrafrechtliches Verfahren eingeleitet. Der Fall wurde inzwischen an das Hauptzollamt Karlsruhe zur weiteren Bearbeitung überwiesen. Zahlen zu ähnlichen Feststellungen im Jahr 2024 liegen bisher nicht vor.
Der Mann beglich die Abgaben und die Kaution vor Ort, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Zollbeamte betonten die Bedeutung einer korrekten Fahrzeuganmeldung und der Einhaltung der Zollvorschriften bei der Einreise nach Deutschland. Der Fall des Ferrari dient als Mahnung, dass die Einfuhrbestimmungen für hochwertige Güter strikt durchgesetzt werden.






