Mann in Rastatt wegen illegaler Waffe und Körperverletzung in U-Haft
Ein 53-jähriger Mann ist in Untersuchungshaft genommen worden, nachdem die Polizei bei ihm eine illegale Waffe gefunden hatte. Der Vorfall begann, als Beamte ihn am 22. März am Bahnhof Rastatt kontrollierten. Ihm drohen nun Anklagen nach dem deutschen Waffengesetz sowie ein bestehender Haftbefehl wegen schwerer Körperverletzung.
Der Mann wurde am Rastatter Bahnhof durchsucht, wobei die Beamten eine nicht zugelassene Pfefferspraydose entdeckten. Die Behörden beschlagnahmten den Gegenstand als Beweismittel, bevor sie ihn in eine Justizvollzugsanstalt überstellten.
Am folgenden Tag musste er sich vor dem Amtsgericht Rastatt verantworten. Die Richter ordneten Untersuchungshaft an – sowohl wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz als auch aufgrund des bestehenden Haftbefehls. Zu den Hintergründen des früheren Falls wegen schwerer Körperverletzung machte das Gericht keine weiteren Angaben.
Offizielle Zahlen, wie viele Personen im vergangenen Jahr wegen ähnlicher Straftaten in Untersuchungshaft saßen, liegen nicht vor. Öffentliche Unterlagen verzeichnen zwar Einzelfälle, doch umfassende Statistiken zu Verstößen gegen das Waffengesetz oder schweren Körperverletzungen fehlen.
Der Beschuldigte bleibt bis auf Weiteres in Haft, während die Ermittlungen andauern. Sein Fall wird nun durch das Justizsystem bearbeitet, wobei ihm sowohl der Besitz des Pfeffersprays als auch der frühere Haftbefehl zur Last gelegt werden. Die beschlagnahmte Waffe soll in den anstehenden Verfahren als Beweismittel dienen.






