Medikamentenpreise bleiben bis 2026 gedeckelt – BMG verlängert Rabatte für Arzneimittel
Claudio WiekMedikamentenpreise bleiben bis 2026 gedeckelt – BMG verlängert Rabatte für Arzneimittel
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Preisdeckelung und die gesetzlichen Pflichtrabatte für verschreibungspflichtige Medikamente bis 2026 verlängert. Mit der Maßnahme sollen die Gesundheitskosten unter Kontrolle gehalten und gleichzeitig sichergestellt werden, dass Patienten weiterhin Zugang zu lebenswichtigen Arzneimitteln haben. Nach Angaben der Behörde würde eine Aufhebung der Regelungen zu weiteren Steigerungen der Krankenkassenbeiträge führen.
Die Preisobergrenzen und Herstellerrabatte bestehen bereits seit Jahren und haben allein 2024 der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Einsparungen in Höhe von 2,19 Milliarden Euro ermöglicht. Um die Belastung für Pharmaunternehmen nicht übermäßig zu erhöhen, wurde am 1. Juli 2018 ein Inflationsausgleichsmechanismus eingeführt. Dieser entlastet die Branche 2025 um 170 Millionen Euro und voraussichtlich 2026 um weitere 79 Millionen Euro.
Das BMG hat jedoch Ausnahmen zugelassen, um Versorgungsengpässe zu vermeiden. So wurde die Preisdeckelung für Immunglobuline gelockert, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Zudem ermöglicht das Arzneimittel-Lieferengpassvermeidungs- und -verbesserungsgesetz (ALVVG) eine Erhöhung des Basispreises um bis zu 50 Prozent bei Kinderarzneimitteln und Medikamenten mit Lieferrisiko.
Pharmaunternehmen in existenziellen finanziellen Schwierigkeiten können sich von den gesetzlichen Rabattpflichten befreien lassen. Gleichzeitig bleiben Preisverhandlungen für neue Arzneimittel möglich, die unter §130a Absatz 3a des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) fallen und mit dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt werden.
Ohne diese kostendämpfenden Maßnahmen würde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen voraussichtlich auf 2,9 Prozent im Jahr 2026 steigen. Die Entscheidung des BMG sichert die finanzielle Stabilität der GKV, während gleichzeitig die Belange der Arzneimittelhersteller berücksichtigt werden. Die Anpassungen zielen darauf ab, Lieferengpässe zu verhindern und die Medikamentenkosten für Versicherte tragbar zu halten.






