Neue Steuerregelung: Höhere Abschreibungen für elektrische Dienstwagen ab Juli 2025
Claudio WiekNeue Steuerregelung: Höhere Abschreibungen für elektrische Dienstwagen ab Juli 2025
Ab Juli 2025 tritt in Deutschland eine neue Steuerregelung in Kraft, die Unternehmen höhere Abschreibungen auf elektrische Dienstwagen ermöglicht. Die Änderung ist in § 7 Absatz 2a des Einkommensteuergesetzes verankert und gilt für gekaufte sowie unter bestimmten Bedingungen geleaste Fahrzeuge.
Die Sonderabschreibung betrifft elektrische Dienstwagen, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden. Im ersten Jahr können Unternehmen 75 Prozent des Kaufpreises abschreiben. In den folgenden fünf Jahren sinken die Sätze auf 10 Prozent, 5 Prozent, 5 Prozent, 3 Prozent und schließlich 2 Prozent.
Normalerweise gilt die Regelung nicht für geleaste Fahrzeuge. Allerdings können Unternehmen mit Vollamortisations-Leasingverträgen dennoch profitieren. Bei diesen Verträgen trägt der Leasingnehmer die vollen Kosten des Fahrzeugs inklusive Finanzierung, und das Fahrzeug muss in seiner Bilanz ausgewiesen werden.
Nach Ablauf der Leasingdauer kann das Unternehmen das Auto entweder übernehmen oder verkaufen. Die Steuervergünstigung soll den Umstieg auf Elektrofahrzeuge in Unternehmensflotten fördern.
Die neue Abschreibungsmethode bietet Unternehmen, die in elektrische Dienstwagen investieren, erhebliche Steuervorteile. Sie gilt jedoch nur für Neuanschaffungen und bestimmte Leasingverträge ab Mitte 2025. Voraussetzung ist, dass die Leasingverträge die Kriterien der Vollamortisation erfüllen.






