Taylor Swift sichert Stimme und Bild mit Markenrecht gegen KI-Missbrauch ab
Gönül Jacobi JäckelTaylor Swift sichert Stimme und Bild mit Markenrecht gegen KI-Missbrauch ab
Taylor Swift hat rechtliche Schritte eingeleitet, um ihren Namen, ihre Stimme und ihr Bild vor unbefugter Nutzung zu schützen. Ihre Firma reichte im April 2023 drei Markenanmeldungen beim US-Patent- und Markenamt (USPTO) ein. Der Schritt erfolgt zu einer Zeit, in der Künstler zunehmend mit Risiken durch KI-generierte Fälschungen und Missbrauch ihres Erscheinungsbildes konfrontiert sind.
Die Anmeldungen, die im Namen von Swifts TAS Rights Management eingereicht wurden, umfassen zwei Klangmarken. Eine schützt ihre Stimme beim Ausspruch "Hey, hier ist Taylor Swift", die andere die Phrase "Hey, ich bin's, Taylor". Eine dritte Anmeldung zielt darauf ab, ein bestimmtes Bild markenrechtlich schützen zu lassen: ein Foto von Swift, wie sie eine pinke Gitarre hält, einen mehrfarbigen, schillernden Ganzkörperanzug trägt und auf einer pinken Bühne steht.
Diese Strategie folgt einem Trend unter Prominenten, die nach stärkerem rechtlichem Schutz streben. 2025 sicherte sich der Schauspieler Matthew McConaughey acht Markenrechte, darunter eine Klangmarke für seinen berühmten Spruch "Alles klar, alles klar, alles klar!". Traditionell deckten Markenrechte nicht das allgemeine Erscheinungsbild oder die Stimme einer Person ab, doch aktuelle juristische Schritte zeigen einen Wandel in der Herangehensweise.
Swifts Entscheidung spiegelt die wachsenden Bedenken in der Unterhaltungsbranche über den Missbrauch von KI wider. Ihr Erscheinungsbild wurde bereits ohne ihre Zustimmung ausgenutzt, etwa in KI-generierten Fälschungen, darunter Metas Chatbots und Deepfake-Pornografie. Durch die Markenanmeldungen erhält sie die Möglichkeit, auf Bundesebene gegen unbefugte Nutzung vorzugehen – ein stärkeres Abschreckungsmittel.
Die Anmeldungen verschaffen Swift ein rechtliches Instrument, um gegen den Missbrauch ihrer Stimme und ihres Bildes vorzugehen. Falls genehmigt, könnten sie einen Präzedenzfall für andere Künstler schaffen, die ähnlichen Risiken durch KI-Technologie ausgesetzt sind. Der Fall unterstreicht, wie sich das Urheber- und Markenrecht weiterentwickelt, um neuen digitalen Bedrohungen zu begegnen.






