05 April 2026, 02:25

Zoll entdeckt tausende unversteuerte Zigaretten und E-Zigaretten bei Routinekontrolle

Schwarzer Hintergrund mit einem Steuerzeichen, das "Practitioner Dispensing Opium, Inc." lautet

Zoll entdeckt tausende unversteuerte Zigaretten und E-Zigaretten bei Routinekontrolle

45-Jähriger muss sich wegen Steuerhinterziehung verantworten – Zoll findet tausende unversteuerte Zigaretten und E-Zigaretten

Ein 45-jähriger Autofahrer sieht sich mit Vorwürfen der Steuerhinterziehung konfrontiert, nachdem Zollbeamte in seinem Fahrzeug tausende unversteuerte Zigaretten und Einweg-E-Zigaretten entdeckt hatten. Die Kontrolle erfolgte am 24. März an einem Grenzübergang bei Weil am Rhein, unweit der Abfahrt der Autobahn A5. Die Behörden wurden bei einer Routineüberprüfung auf Unstimmigkeiten aufmerksam.

Der Fahrer gab an, von Nordrhein-Westfalen in die Schweiz unterwegs zu sein, wurde jedoch von Beamten des Zollamts Lörrach angehalten. Sein Fahrzeug mit Schweizer Kennzeichen weckte bei der ersten Prüfung Misstrauen. Bei der Durchsuchung stießen die Beamten auf mehrere Kartons mit undeklarierter Ware.

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Eine gründliche Untersuchung förderte fast 9.400 Zigaretten sowie etwa 350 Einweg-E-Zigaretten zutage – keine der Ware trug die vorgeschriebenen Steuerzeichen. Einige der E-Zigaretten enthielten bis zu 22 Milliliter Flüssigkeit, deutlich mehr als die in Deutschland zulässigen 2 Milliliter. Vor Ort berechneten die Beamten eine hinterzogene Tabaksteuer in Höhe von rund 3.650 Euro.

Mittlerweile wurde der Fall an die Zollfahndungsstelle Stuttgart mit Sitz in Freiburg übergeben. Dort prüfen die Ermittler nun, ob der Fahrer in größerem Stil Steuern umgehen wollte.

Die Untersuchungen dauern an, wobei sich die Behörden auf eine mögliche Verstrickung des Fahrers in umfangreichere Steuerhinterziehung konzentrieren. Tabak- und E-Zigaretten-Produkte ohne ordnungsgemäße Steuerkennzeichnung bleiben ein Schwerpunkt der deutschen Zollbehörden – insbesondere seit den verschärften Regelungen, die im Juli 2022 in Kraft traten. Die beschlagnahmte Ware wird bis zum Abschluss des Verfahrens als Beweismittel sichergestellt.

Quelle