Neue Sondereinheit "puppI" jagt Betrug in Apotheken und Ausbildungsstätten
Ayten KarzNeue Sondereinheit "puppI" jagt Betrug in Apotheken und Ausbildungsstätten
Sonderermittlungseinheit „puppI“ soll Apothekenlizenzen und Ausbildungsstandards überwachen
In Deutschland ist eine neue Sondereinheit mit dem Namen puppI eingerichtet worden, die Apothekenlizenzen und Ausbildungsstandards kontrollieren soll. Der Schritt folgt auf eine Reihe finanzieller und akademischer Unregelmäßigkeiten in der Branche, darunter eine viel beachtete Rückforderungsanordnung gegen einen Apotheker sowie Betrugsvorwürfe gegen eine Auszubildende.
Die Gründung der Einheit erfolgte nach dem Fall des Apothekers Professor Dr. Frank Leimkugel, der zur Rückzahlung von 70.000 Euro verpflichtet wurde. Eine Prüfung hatte fehlende Belege und den Missbrauch einer Testrezeptfunktion in seiner Apotheke aufgedeckt. Im Rahmen derselben Ermittlungen kam zudem Diebstahl durch eine ehemalige Mitarbeiterin ans Licht.
Unterdessen sieht sich die ausländische Apothekerin Fatma Balla mit Betrugsvorwürfen konfrontiert, nachdem auf einem Zwischenzeugnis ein Datum gefehlt haben soll. Der Fall veranlasste puppI, sämtliche Ausbildungsunterlagen von Apotheken zu überprüfen – mit besonderem Fokus auf die Praktikantentagebücher von Pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA).
Die Kontrollen erstrecken sich auch auf Prüfungen: Ermittler überwachen nun mündliche und schriftliche Tests mit modernster Technik. Mündliche Prüfungen finden unter strengen Auflagen statt, wobei Beamte Mikroexpressionen und Muskelzuckungen analysieren. Hinter dem unscheinbaren Büro der Einheit verbirgt sich eine gut ausgestattete Operation mit Drohnen, Kameras und weiterer Hochtechnologie.
Auch der Verdacht auf Plagiate ist aufgekommen – und zwar in der PTA-Abschlussklasse von 1995, wo die Hälfte der Schüler Projekte zum selben Thema einreichte: Fußpilz. Der Fund wirft Fragen zur akademischen Integrität in der pharmazeutischen Ausbildung auf.
In einer weiteren Entwicklung urteilte das Bundessozialgericht, dass Apotheken künftig die vollen Kosten für die kleinste Packungsgröße bei Rezepturarzneimitteln in Rechnung stellen dürfen.
Die Einrichtung von puppI markiert einen strengeren Kurs in der Apothekenaufsicht in Deutschland. Die Ermittlungen der Einheit zu Finanzmissmanagement, Betrug und Prüfungsmanipulationen dürften die Regulierung verschärfen. Gleichzeitig bringt das aktuelle Urteil zu Rezepturabrechnungen neue finanzielle Aspekte für Apotheken mit sich.






